Die Kosmetikinhaltsstoffe D4 (Octamethylcyclotetrasiloxan) und D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) gehören zur Gruppe der sogenannten Siloxane. Dabei handelt es sich um ringförmige Verbindungen aus Silizium, Sauerstoff, Kohlenstoff und Wasserstoff. D4 besteht aus einem Ring aus vier Silizium- und vier Sauerstoffatomen, D5 entsprechend aus einem Ring mit fünf Silizium- und fünf Sauerstoffatomen. Silikone wie D4 und D5 werden in Kosmetikprodukten wie Waschlotionen, Hautcremes und Haarpflegeprodukten eingesetzt und kommen auch in dekorativer Kosmetik wie Lippenstiften vor. Sie sollen unter anderem das Haar glätten und dafür sorgen, dass sich Lotionen und Cremes leichter verteilen lassen. Aufgrund ihrer gesundheitsbedenklichen und umweltschädlichen Wirkung stehen die Stoffe jedoch in der Kritik.
Wie schädlich sind die Kosmetikinhaltsstoffe D4 und D5?
Die pflegende Wirkung von Silikonen wie D4 und D5 ist umstritten. Sie wirken nur oberflächlig, indem sie sich zum Beispiel wie ein Film um die Haare legen und so brüchige Stellen verdecken. Dadurch verhindern sie jedoch, dass tatsächliche Pflegestoffe ins Haar gelangen. Anders als natürliche Öle können sich die Stoffe zudem nicht ins Gleichgewicht der Haut integrieren.
Silikone sind zudem nur schwer biologisch abbaubar und belasten die Umwelt. Die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt sind noch wenig erforscht, Umweltexperten raten jedoch dazu, silikonhaltige Produkte besser zu vermeiden. Die Kosmetikinhaltsstoffe D4 und D5 sind zum Beispiel als wassergefährdent gemäß WGK-Klassifizierung eingestuft und können für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung schädlich sein. Weiterhin gelten sie als bioakkumulierend, reichern sich also in lebenden Organismen an. Der Stoff D4 kann Studien zufolge vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und ist daher als Gefahrstoff eingestuft.
Wie kann ich die Kosmetikinhaltsstoffe D4 und D5 vermeiden?
Wer die Inhaltsstoffe D4 und D5 vermeiden möchte, sollte die Deklaration der Inhaltsstoffe auf den Kosmetikverpackungen genau studieren. D4 findet sich dort unter den Bezeichnungen Cyclomethicon oder Cyclotetrasiloxan, D5 wird als Cyclopentasiloxan bezeichnet. Smartphone-Apps wie Codecheck helfen ebenfalls, Produkte mit bedenklichen Stoffen ausfindig zu machen. Verbraucher können über die App verschiedene Kosmetikprodukte aufrufen und erhalten eine genaue Übersicht über die Inhaltsstoffe. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auf Naturkosmetik zurückzugreifen. Für zertifizierte Naturkosmetik dürfen keine Silikone oder andere synthetische Polymere verwendet werden.
Laufende EU-Verbotsverfahren für Silikonverbindungen
Die langlebige Silikonverbindung D4 darf in Kosmetikprodukten in der EU bereits nicht mehr eingesetzt werden. Für D5 gilt seit dem 31. Januar 2018 zumindest eine Beschränkung: In abwaschbaren Kosmetikprodukten darf die Konzentration 0,1 Gewichtsprozent nicht überschreiten. In nicht-abwaschbaren Produkten die Körperlotionen darf der Stoff aktuell noch verwendet werden. Allerdings läuft zurzeit ein weiteres EU-Verbotsverfahren, dass dieselbe Einschränkung für auf der Haut verbleibende Kosmetik vorsieht.
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